Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher
Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und lesen Sie genau was im ersten Teil zur Hornisse bzw. im zweiten zu den übrigen Wespen geschrieben steht. Handeln Sie nicht überstürzt, denn nach einer ersten Beobachtung ist Panik fehl am Platz und die Tötung oder Vertreibung einer einzelnen nicht lästig werdenden Hornissenkönigin oder die Zerstörung ihres bzw. eines Nestes, nicht angebracht!
Sie finden im Anschluss erste Tipps und melden Sie anschliessend Ihre Beobachtung mit Bild der Ansprechperson Ihrer Region, direkt bei "hornissenschutz.ch - Andi Roost" per eMail oder Telefon.
Herzlichen Dank im Voraus!
Mitteleuropäische Hornisse (Auffallend gross) :
Von Anfang Mai bis etwa Ende Juni
Hornissenkönigin baut an ihrer Erstlingswabe im Dachstock
Vor einer einzelnen Hoenissenkönigin brauchen wir uns nicht zu fürchten. Sie hängt sehr an ihrem Leben und flieht eher, als das sie selbiges in einen ungleichen Kampf auf's Spiel setzen würde. Wer also eine Hornissenkönigin bei sich beobachtet - Hornisse oder Wespe, soll dies möglichst rasch melden. Die Gründungsphase ist zu alle dem noch schwierig und etwa 90 - 95% der Nestgründungen gehen ein!
Bis etwa Mitte bis Ende Juni sollte die Hornissenkönigin nun zu ihrer Entlastung Arbeiterinnen im Staat aufgezogen haben. Die Arbeiterinnen fliegen vorerst mit der Königin gemeinsam aus und versorgen zukünftig das kleine Volk. Auch in dieser kooperativen Phase ist eine frühzeitige Meldung von grosser Wichtigkeit.
Beobachten und zuwarten - Geduld haben !
Von Ende Juni bis Anfang August
Umsiedlung eines Hornissennestes aus einer Storennische
Das Hornissenvolk gewinnt ab Mitte Juni an Stärke und wächst heran. Ab etwa 8 bis 12 Arbeiterinnen fliegt die Königin nicht mehr aus. Bei problematischen Niststandorten ist eine Umquartierung oder Umsiedlung ab diesem Stadium von einer grossen Überlebenschance begleitet. So sollte bei Nestern in Rollladenkästen und Storennischen immer eine Umsiedlung durchgeführt werden. In diesen Hohlräumen können unter Umständen an der Bausubstanz und Konstruktion durch die Hornissen Schäden entstehen.
Bis Mitte August hat das Volk weiter an Grösse zugenommen und hat viel verdeckelte Arbeiterinnenbrut. In dieser Zeit werden in der Regel nur noch abgesprochene Umsiedlungstermine wahrgenommen. Ausnahmen bilden hier Notsituationen, welche auch durch eine Absicherung keinen Erfolg versprechen.
Eine Umsiedlung ist möglich - Nest zugänglich ?
Anfang August bis Ende Oktober
Geduldete Hornissen mit abgesicherter Kotstelle durch eine Stahlwanne
Die verdeckelte Arbeiterinnenbrut beginnt schnell zu schlüpfen und das Volk fliegt regelrecht auf seinen Höhepunkt zu, welcher sich um Mitte September befindet. In dieser Zeit werden in der Regel keine Umsiedlungen mehr getätigt. Ausnahmen bilden hier akute Notsituationen, das heisst zum Beispiel, das Volk müsste zu Renovationszwecken abgetötet werden - Bedingung ist jedoch, wie für jede Umsiedlung; das Nest muss zwingend zugänglich sein! Diese Beurteilung sollte jeweils ein Fachmann vor Ort vornehmen.
In dieser Zeit werden auch vermehrt Beratungen und Absicherungen vor Ort durchgeführt, um den betroffenen Personen zu Helfen. Es ist auch festzuhalten, dass ein Nest, welches bis Mitte September nicht störend aufgefallen ist, in den meisten Fällen auch problemlos bis Ende Saison am Standort verbleiben kann. Hier gilt es zu beachten, dass die Kotstelle bei Hornissen direkt unter der Nestöffnung liegt und daher einer Absicherung bedarf. Dazu muss die Kotstelle jedoch zugänglich sein. Dies kann in einfacher Weise mit Zeitungspapier geschehen, welches regelmässig ausgetauscht wird. Ein Eimer oder eine Wanne mit etwas Zeitungspapier auslegen und etwas Katzenstreu oder Sägespäne dazu geben und unterstellen hilft auch.
Absicherung; keine Umsiedlungen mehr - Notsituation ?
Anfang November bis Ende April
Abgestorbene Nester können im Winterhalbjahr ab Dezember entfernt werden
Das Hornissennest beherbergt keine Tiere mehr!
Nur selten bis nie überwintert eine begattete Jungkönigin im Stammnest. Andere Insekten nutzen jedoch das verlassene Nest als Überwinterungsquartier, wie zum Beispiel eine Vielzahl verschiedener Spinnen und Fliegen, sowie Florfliegen.
Das Nest kann bis spätestens April mit dem Staubsauger aus dem Rollladenkasten oder der Storennische entfernt werden oder dort wo es in einem Zwischenboden, Dach oder einer Wand verborgen liegt verbleiben. Einzig der Zugang zum Hohlraum mit dem Nest sollte verschlossen werden. Die verbleibende Öffnung sollte nicht grösser als vier Millimeter sein.
Lesen Sie hierzu auch auf "hornissenschutz.de" diese Seite: www.hornissenschutz.de/hornissen-im-dach.htm
Das Nest ist verlassen, das Volk verstorben - es lebe die Königin !
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