Hornissenschutz in der Schweiz
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Beratung und/ oder Besichtigung

 
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Wir beraten Sie gerne per Mail oder vor Ort


Unterschiedliche Situationen bedürfen unterschiedlicher Betrachtung und Lösungsfindung. Eine Beratung per Mail erfolgt am einfachsten mit einem Bild zur Situation (nicht das Nest, sondern die Zugangssituation ist wichtig!), nach welchem zielgerichtete Tipps und Auskünfte weitergegeben werden können. Eine Besichtigung vor Ort als Alternative hilft die Situation mit den betroffenen Personen direkt zu analysieren und zu diskutieren. Eine gemeinsame Lösung soll erarbeitet werden können und letztendlich den Insekten und den betroffenen Menschen ein Zusammenleben ermöglichen.
Besiedeln die Hornissen jedoch eine Storennische oder einen Rollladenkasten, empfiehlt sich eine Umsiedlung zu gegebener Zeit (zwischen Mitte Juni und zweite Woche August) - siehe hierzu auch "Hornissen als Untermieter" bzw. "Andere Wespen als Untermieter".

In den meisten Fällen ist jedoch kein Eingreifen nötig, da sich die Situation während der Gründungsphase bereits von selbst entschärft hat. Während der Gründungsphase im Frühjahr besteht etwa eine 5 bis 10% geringe Chance, dass aus einer Nestgründung durch eine Hornissen- oder Wespenkönigin ein Volk hervor geht, welches bis Ende Saison für die Arterhaltung arbeiten kann! Hier bedarf es einiger Geduld und Toleranz, bis sich nach ca. 35 bis 40 Tagen auch wirklich zeigt, ob eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung stattfindet.



! 90 bis 95% Ausfallrate !


Verkehrsopfer in Beringen (SH); Hornissenkönigin; 20. Mai 2018



Verkehrsopfer in Neunkirch (SH); Königin der Gemeinen Wespe; 02. April 2017